Der Teufel steckt im Detail

In der METRO-IMMETRO-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) ging es insbesondere um die Frage der rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke (BPatG, Beschl. v. 25.06.2013, Az. 33 W (pat) 70/11 – METRO/IMMETRO). Dabei entschied der Senat, dass die Einreichung einer Kopie oder eines Internetausdrucks nicht automatisch darauf schließen lasse, dass die darin enthaltenen inhaltlichen Angaben zutreffend seien. „Zudem hat…

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