Akademischer Handwerker

Nach Auffassung des 33. Senats des Bundespatentgericht (BPatG) komme dem Zeichenbestandteil „Doktor“ neben seiner Bedeutung als akademischer Grad auch die eines Reparaturen durchführenden Handwerkers zu. Die Bezeichnung des Gegenstands der handwerklichen Tätigkeit in Verbindung mit „-doktor“ drücke hierbei die berufliche Höherbewertung aus (…). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt wörtlich: a) Wie die…

Share

Keep reading