Nasenzeiger
Das Bundespatentgericht (BPatG) zeigt dem Bundesgerichtshof (BGH) (vorerst) die Nase: „Versteht der Verkehr eine Wortfolge (hier: „for you“) als schlagwortartige Aussage, die lediglich seine Aufmerksamkeit wecken und auf die so gekennzeichnete Ware (hier: Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32) lenken soll, so spricht dies nicht für, sondern gegen die markenrechtliche Unterscheidungskraft dieser Wortfolge…