kicker II

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke kicker für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 09, 14, 25, 28, 32, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 52/06 – kicker).

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kicker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 09, 14, 25, 28, 32, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 96/06 – kicker).

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STAHLSCHLUESSEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke STAHLSCHLUESSEL für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 42 nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 29 W (pat) 11/09 – STAHLSCHLUESSEL).

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KEY TO STEEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke KEY TO STEEL für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 42 nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 29 W (pat) 13/09 – KEY TO STEEL).

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Carcavelos, ein kleiner Ort in der Nähe von Lissabon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Carcavelos obwohl sie eine geografische Herkunftsangabe darstellt, für eine ganze Anzahl von Waren, insbesondere Waren „Druckereierzeugnisse“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.11.2009, Az. 29 W (pat) 68/07 – Carcavelos), da der in der Nähe von Lissabon befindliche Ort einem beachtlichen Teil des inländischen Verkehrs nicht bekannt sei. Zudem…

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Gelb (HKS 5)

Nach Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die abstrakte Farbmarke wegen nachgewiesener Verkehrsgeltung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) für die Waren „zweisprachige Wörterbücher in Printform“ eintragungsfähig (BPatG, Az. 29 W (pat) 01/09 – Gelb (HKS 5)).

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 13.08.2008, Az. 29 W (pat) 31/06 – PLAYGIRL

Leitsatz Die Wortmarke „PLAYGIRL“ ist für Dienstleistungen der Klasse 38 nicht eintragungsfähig. Werktitel sind zwar grundsätzlich markenfähig, unterliegen hinsichtlich ihrer Eintragbarkeit als Marke aber den gleichen Anforderungen wie alle anderen Wortmarken. Eine uneinheitliche Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) kann dazu führen, dass in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen wesentlich gleiche Sachverhalte ohne…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 29.07.2008, Az. 29 W (pat) 145/06 – Flashnet

Leitsatz Grundlage für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens ist ein genau festgelegtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und Dienstleistungsverzeichnis, zu dessen Klarstellung das Deutsche Patent- und Markenamt gem. §§ 36 Abs. 4, 32 Abs. 3 MarkenG i. V. m. §§ 19, 20 MarkenV angehalten ist. Andernfalls ist es ihm nicht möglich, sich in der Beschlussbegründung konkret…

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