Es hat sich ausgeschmiedet
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die angemeldete Marke „Marketingschmiede“ im Bereich der Werbe- und Designerdienstleistungen der Klassen 35 und 42 deshalb nicht eintragungsfähig, weil das Verb „schmieden“ häufig synonym im Sinne von „anfertigen, herstellen, beabsichtigen, machen, planen, verfolgen, vorhaben“ mit der Folge verwendet werde, dass es betreffend die in Klassen 35 und 42 genannten…