RINIVA vs. Tinisa

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken RINIVA und Tinisa betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 05.03.2010, Az. 25 W (pat) 208/09 – RINIVA/Tinisa).

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Fizzy Party Mix

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fizzy Party Mix für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig und für andere wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht (BPatG, Beschl. v. 15.03.2010, Az. 25 W (pat) 76/09 – Fizzy Party Mix).

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Berry Dessert

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Berry Dessert für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 77/09 – Berry Dessert).

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Bonbon (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 14.01.2010, Az. 25 W (pat) 07/09 – Bonbon (3D-Marke)).

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SOFT ICE GUMS vs. Ice-Gums

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SOFT ICE GUMS und Ice-Gums im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 25 W (pat) 29/09 – SOFT ICE GUMS/Ice-Gums) In der Entscheidung heißt es zur „selbständig kennzeichenden Stellung eines nicht prägenden Bestandteils“ auszugsweise wie folgt:

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CHOCOLATERIA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHOCOLATERIA für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 70/09 – CHOCOLATERIA).

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Herzchen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Herzchen für einzelne Waren der Klassen 30, nämlich „Speiseeispulver“ eintragungsfähig, für andere Waren der Klasse 30, nämlich „Pudding, Speiseeis“ wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.02.2010, Az. 25 W (pat) 91/09 – Herzchen).

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St. Lucia

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke St. Lucia für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) bzw. bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.02.2010, Az. 25 W (pat) 132/09 – St. Lucia).

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Cremozione vs. Cream-motion

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Cremozione und Cream-motion im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.01.2010, Az. 25 W (pat) 28/09 – Cremozione/Cream-motion)

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HOMEPAGE EASY

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 22.12.2009, Az. 25 W (pat) 101/09 – HOMEPAGE EASY).

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psoriasis netzwerk

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 153/09 – psoriasis netzwerk).

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PROTAXON vs. Pretoxan

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken PROTAXON und Pretoxan im Bereich einiger in Klasse 5 genannter Waren verwechselbar ähnlich und im Bereich einiger in Klassen 3, 29, 30 und 32 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 25 W (pat) 12/09 – PROTAXON/Pretoxan). Anmerkung: Der Senat beschäftigt sich…

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