Warenähnlichkeit zwischen „Wäscheweichspülmitteln“ und „Körperpflegemitteln“

Wäscheweichspülmittel weisen Berührungspunkte zu Körperpflegemitteln mit der Folge auf, das zwischen den Waren „Shampoos, soaps, cosmetics“ und „Wasch- und Bleichmittel, Spül- und Aufhellungsmittel für Wäsche, Wäscheweichspülmittel“ der Nizza Klasse 03 (noch) Warenähnlichkeit besteht (BPatG, Beschl. v. 22.03.2011, Az. 24 W (pat) 47/10 – SOFTLAN/SOFTLINE). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich: a) Die gemäß…

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Positiver Disclaimer

Der Disclaimer („Ausnahmevermerk“) „alle vorstehenden Waren der Klasse 16 nur für Publikationen auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens“. ist vom 24. Senat des Bundespatentgerichts mit folgender Begründung „Der neugefasste Ausnahmevermerk, der nunmehr in zulässiger Weise (positiv) angibt, auf welchen Produktbereichen die Waren zum Einsatz kommen sollen, ist beachtlich (…). Er bezieht sich, wie…

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Trademarker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Trademarker“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 42 (jetzt: 45) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2011, Az. 24 W (pat) 33/10 – Trademarker). Ausweislich der Entdscheidungsgründe hat der Anmelder das Gericht wie folgt…

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PEROX vs. PEROTEX

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken PEROX und PEROTEX im Bereich einiger in Klasse 03 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.04.2010, Az. 24 W (pat) 66/08 – PEROX/PEROTEX).

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Wella vs. well! shopping

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Wella und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 03 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 24 W (pat) 53/08 – Wella/well! shopping).

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Dona vs. Hedona

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken Dona und Hedona im Bereich einiger in Klassen 03, 05, 10 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09 – Dona/Hedona)

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Flasche (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 03 und 21 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 24.11.2009, Az. 24 W (pat) 3/08 – Flasche (3D-Marke)).

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CHIP control

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHIP control für einzelne Waren der Klasse 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 24 W (pat) 79/08 – CHIP control).

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VITALIS vs. ARS VITALIS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken VITALIS und ARS VITALIS betreffend Waren der Klassen 03 und 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 24 W (pat) 11/09 – VITALIS/ARS VITALIS).

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Sensitive Balance

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Sensitive Balance für einzelne Waren der Klasse 03 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.12.2009, Az. 24 W (pat) 13/08 – Sensitive Balance ).

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Butterfly vs. Butterfly by Max Gordon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Butterfly und Butterfly by Max Gordon im Bereich einiger in Klasse 25 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können (BPatG, Beschl. v. 15.12.2009, Az. 24 W (pat) 69/08 – Butterfly/Butterfly by Max Gordon)

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VOLKSFLAT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke VOLKSFLAT für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 28, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 24 W (pat) 142/05 – VOLKSFLAT).

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