Camouflage-Muster

Camouflage-Muster

Folgendes Camouflage-Muster werden, so das Bundespatentgericht (BPatG), die maßgeblichen Verkehrskreise unmittelbar und ohne besonderes Nachdenken als Darstellung eines dekorativ interessanten oder ansprechenden Details der fraglichen Ware – somit als beschreibende Angabe – und nicht als Hinweis auf deren betriebliche Herkunft wahrnehmen, soweit die Waren Oberflächenmuster aufweisen können. In der Entscheidung heißt es auszugsweise wie folgt:…

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Anmerkung zur Cndy Brz-Entscheidung

Ich tue mich schwer mit der Begründung, dass der Fachverkehr das angemeldete Wortzeichen „Cndy Brz“ zum Anmeldezeitpunkt „problemlos“ mit der englischen Wortfolge „Candy Breeze“ gleichgesetzt und es daher im Zusammenhang mit Tabakwaren im Sinne von „Kandis Hauch/Brise“ und damit als Geschmacksangabe aufgefasst haben soll. Meines Erachtens bedarf dies einer gewissen Häufigkeit und Übung, bevor ein…

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Gedankenkino

In der Cndy Brz-Entscheidung beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit dem Phänomen des „Disemvowelings“. Auszugsweise heißt es in der Entscheidung wie folgt: „bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den beiden Konsonantenfolgen „Cndy“ und „Brz“ zusammen. aaa) Beide sind lexikalisch nicht nachweisbar. Gleichwohl ist erkennbar, dass sie durch das Weglassen von Vokalen entstanden sind. Dabei handelt…

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Da springt doch das Quadrat im Dreieck

Der Wortmarke EASY2 („„EASY im Quadrat“) fehlt die Unterscheidungskraft, so dass Bundespatentgericht (BPatG). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „a) Das Anmeldezeichen setzt sich aus dem englischen Adjektiv „EASY“ mit den deutschen Bedeutungen „einfach“ und „leicht“ (vgl. unter „www.dict.leo.org“, Suchbegriff: „easy“) und einer hochgestellten „2“ zusammen, mithin „EASY im Quadrat“ (vgl. auch BPatG 29…

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Timo 6 Gründel 8

Timo 6 Gründel 8

Wer hat diese Wortmarke G r ü n d e l , Timo-~; ~-Gründel, Timo-~; ~-Timo Gründel-~; ~-TIMO GRÜNDEL-~; ~-timo gründel-~; ~-T i m o Gründel-~; ~-Gruendel-~; ~-GRUENDEL. wohl angemeldet? Bestimmt „Timo Gründel“. Mal im Register 302021203293 schauen. „Riiiiichtiiiig! Ich wußte es doch.“

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Gesetz über Markenschutz vom 30.11.1874

Wir schreiben das Jahr 1874. Vor drei Jahren, also 1871, wurde das Deutsche Kaiserreich gegründet und der preußische König Wilhelm I. am 18.01.1871 zum Kaiser gekrönt. Für das Markenrecht hatte dies erhebliche Konsequenzen, denn am 30.11.1874 wurde das erste gesamtdeutsche „Gesetz über Markenschutz“ verkündet, welches am 01.05.1875 in Kraft trat. Vorher waren die Waarenzeichen landesgesetzlich…

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