Verlag C. H. Beck ärgert sich dunkelschwarzorange
Über diese Entscheidung wird sich der C. H. Beck-Verlag bestimmt „dunkelschwarzorange“ ärgern. Mit Beschluss vom 22.07.2021, Az. 1 ZB 16/20, hob der Bundesgerichtshof (BGH) nämlich den Beschluss des 29. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG), Az. 29 W (pat) 24/17, auf und wies den Vorgang zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das BPatG zurück. Worum ging es?…
Dose vs. Getränk
In der Rea vs. nea-Entscheidung beschäftigte sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, ob die Waren „Getränkedosen aus Metall“ und „Getränke“ ähnlich seien und verneinte dies mit folgender Begründung: „a) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer…
Mann, ist die dick, Mann
Zur Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung
In der Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung des Bundespatentgerichts sind folgende Passagen merkenswert: Allgemeine Grundsätze zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung „dd) Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren, für die sie eingetragen ist, zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern,…
Anmerkung zur edlohn vs. DLOHN-Entscheidung
In der edlohn vs. DLOHN-Entscheidung kommt das Bundespatentgericht zum Ergebnis, das die sich gegenüberstehenden Marken edlohn (ausgesprochen: „ed lohn“) und „DLOHN“ (ausgesprochen: „de lohn“) im klanglichen Bereich unterdurchschnittlich ähnlich seien. Allerdings sei es „wahrscheinlich und naheliegend“, das „edlohn“ wie „e de lohn“ ausgesprochen würde, so dass eine (noch) durchschnittliche Ähnlichkeit der Zeichen „de lohn“ und…
Was kommt wann in den Duden
Dem DUDEN kommt in markenrechtlichen Streitigkeiten eine wichtige Bedeutung zu. Von daher ist gut zu wissen, was wann in den DUDEN kommt. Hierzu heißt es in der hygge-Entscheidung wie folgt: „Die Aufnahme eines Wortes in den Duden erfolgt erst, wenn es in einer gewissen Häufung, über einen längeren Zeitraum hinweg und in einer gewissen Streuung…
Nicht absurd
Diese Wort-/Bildgestaltung ist nach Feststellung des Bundespatentgerichts Teil des Logos der rechtsextremistischen Band „Absurd“, ein Symbol und Erkennungszeichen für eine menschenverachtende, rassistische und rechtsextreme Gesinnung. Es verstößt aus diesem Grund gegen die guten Sitten und kann nicht als Marke eingetragen werden. Mir erscheint diese Entscheidung nicht absurd.
Nahezu identische Ähnlichkeit
In der STRIX vs. Sritex-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) heißt es zur gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke wie folgt: „Zur Feststellung der gesteigerten Kennzeichnungskraft einer Marke sind alle im Einzelfall relevanten Umstände heranzuziehen. Dazu zählen der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die dafür aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte…
Bunte Farb*in
Absolut Sputnik
Schmackhafter als der IMPFSTOFF ist allerdings der Vodka Sputnik V (also dafür steht das V in Sputnik V).
The game must go on
Was BIONTECH nicht schafft, schafft der Inhaber dieser Marke Ein IMPFSTOFF, den man rauchen kann. Wenn überhaupt, ist diese Marke ein echter „Gamechanger“.