Nutzung ist nicht gleich Nutzung

Nach Auffassung des EuGH (EuGH, Urt. v. 15.01.2009, Rs. C-495/07 – Silberquelle) stellt die kostenlose Mitgabe markenrechtlich geschützter Waren keine rechtserhaltende, ernsthafte Benutzung dieser Marke dar, wenn sie ausschließlich als Werbegegenstände und als Belohnung für den Kauf anderer Waren und zur Förderung von deren Absatz verteilt werden.

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Europäischer Gerichtshof (EuGH): Presse und Information

Am 09.12.2008 verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil über das Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Patent- und Markensenats aus Österreich. Gegenstand ist die Auslegung von Art. 12 Abs. 1 MRRL. Es geht um die Frage, ob Marken, die von einem ideellen Verein im Rahmen seiner Tätigkeit, die in der Pflege soldatischer Traditionen sowie im Sammeln und…

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