Zu Risiken und Nebenwirkungen

Zu Risiken und Nebenwirkungen

Die Betrugsmasche ist schon sehr hinterhältig: Man meldet eine IR-Marke bei der „WIPO – World Intellectual Property Organization“ an und erhält eine Aufforderung von der „WOIP – World Organization Intellectual Property Kft“ eine Gebühr für die Registrierung der angemeldeten Marke auf ein Konto der „WOIP – World Organization Intellectual Property Kft“ zu überweisen. Viele Markenanmelder…

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Me gusta Mexiko

Lassen Sie uns Mexiko als 89 Mitglied des Madrider-Systems mit folgenden youtube-Impressionen Quelle:http://www.youtube.com herzlich Willkommen heißen. Viva Mexico! P.S.: Diese (deutsche) Mexiko-Impression ist auch nicht schlecht Quelle:http://www.youtube.com Welche Mexiko-Impression fällt Ihnen denn so spontan ein? MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

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Nummer 87

Mit Wirkung zum 29.08.2012 tritt Kolumbien dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bei (WIPO, Presseerklärung vom 29.05.2012) und wird damit zum MMA/PMMA-Mitglied Nummer 87.

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Nummer 86

Mit Wirkung zum 25.07.2012 treten die Philippinen dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bei (WIPO, Information Notice No. 09/2012) und wird damit zum MMA/PMMA-Mitglied Nummer 86.

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Abkommen von Nizza

Der Text des „Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“ ist bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) einsehbar.

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Ghana

Mit Information Notice No. 18/2009 teilt die World Intellectual Property Organization (WIPO) die an die WIPO zu zahlenden aktuellen Gebühren mit, wenn Ghana als Zielland benannt wird.

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