Verwechslungsgefahr mal anders
Mir scheint, bei dieser Markenanmeldung und dieser Markenanmeldung haben die Kolleginnen/Kollegen von Rheinmetall irgendwie das Schutzrecht verwechselt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.
Mir scheint, bei dieser Markenanmeldung und dieser Markenanmeldung haben die Kolleginnen/Kollegen von Rheinmetall irgendwie das Schutzrecht verwechselt.
Was so märchenhaft schön aussieht, ist in Wahrheit die neue Marke der Justizvollzugsanstalt Bochum (oder doch eine genial getarnte Fluchtkarte?)
Ein bisschen Design kann einer Marke ja nicht schaden. Aber bei dieser Marke sieht man ja die Marke „vor lauter Design nicht mehr“.
Zugunsten der DEUTZ AG sind unter anderem noch folgende „Markenschätze“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen: Die erste Marke wurde am 10.12.1927 und die zweite am 22.11.1952 angemeldet. Beides sind demzufolge echte „Marken-Oldtimer“.
Der Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) hat ein neues Logo als Marke schützen lassen. Dies nutze ich, darauf hinzuweisen, dass es dem „kleinen Mann von der Strasse“, finanziell gesehen, leider oft nicht mehr möglich ist, sich die Fußballspiele der Bundesligaclubs live im Stadion anzuschauen. Anfang des letzten Jahrhunderts war Fußball, insbesondere im Ruhrgebiet, ein Arbeitersport, auf…
Wie Frau WEIN BIR das wohl schafft mit dem Babyschlafen? Spaß beiseite, das schöne am Markenblatt ist, dass man doch manchmal sehr erstaunt darüber ist, welche Dienstleistungen mancher Markeninhaber so anbietet. Daran, das es eine „Babyschlafexpertin“ gibt, hätte ich nicht im Traum gedacht.