Frag doch Mick

Frag doch Mick

Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz, wenn eine Unterschrift gefälscht wird, weil man sie als Marke anmeldet hat und diese im Register für jedefrau/jedermann frei zugänglich ist? Ad hoc habe ich keine Ahnung, aber vielleicht könnte man in Zukunft Mick Schumacher fragen.

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Grund für die Erhöhung der GEZ-Gebühren

Grund für die Erhöhung der GEZ-Gebühren

Für alle die sich fragen, warum der Rundfunkbeitrag im Jahr 2021 erhöht wurde, wird beispielhaft auf diese Markenanmeldung verwiesen. Bei dieser kosten allein die Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes 2.690,00 EUR. Hinzu kommt noch das Honorar der anmeldenden Anwältin. Geschützt sind unter anderem folgende (für einen Beitragsservice typische) Waren Klasse(n) Nizza 03:Wasch- und Bleichmittel;…

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Aus 3 macht 4

Was die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung angeht, sind in der Vergangenheit vor allem drei Fallgruppen herausgearbeitet worden: die Anmeldung einer Marke in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers für identische oder ähnliche Kennzeichnungen ohne zureichenden sachlichen Grund, die Anmeldung einer Marke in markenrechtlich nicht gerechtfertigter Behinderungsabsicht ohne generellen Benutzungswillen des Markeninhabers und die Anmeldung einer Marke…

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Eile statt Weile

Wie der OATGURT vs. Haferghurt-Entscheidung des BPatG zu entnehmen ist, lohnt sich eine zeitnahe Beschwerdebegründung bzw. Stellungnahme zu dieser. In der Entscheidung heißt es wie folgt: „A. Über die Beschwerde kann entschieden werden, ohne dass den Beteiligten zuvor der Entscheidungszeitpunkt angekündigt oder der Beschwerdegegnerin, deren Verfahrensbevollmächtigten die Beschwerdebegründung am 28. Dezember 2020 zugestellt worden ist…

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Where is the Park Lane?

Ausländische Straßennamen sind dann als deutsche Marke eintragungsfähig, wenn dem maßgeblichen Verkehr die Straße als mögliche Herkunftsangabe und daher auch die Eigenschaften der so bezeichneten Straße weitgehend unbekannt ist. So heißt es in der ParkLane-Entscheidung des BPatG hierzu wie folgt: „b) Zwar handelt es sich bei dem Begriff „Park Lane“ um einen Straßennamen in London.…

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Nicht die Bohne

Eine in den USA eingetragene Marke kümmert das DPMA „nicht die Bohne“. So heißt es in der JobDate-Entscheidung des BPatG hierzu wie folgt: „Auch im Hinblick auf die von der Anmelderin geltend gemachte Eintragung von JobDate in den USA kann sie keinen Anspruch auf Schutzgewährung ableiten. Die zuvor genannten, für inländische Voreintragungen praktizierten Grundsätze müssen…

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