Alles WERNER, Oder was?
Der „Knödel- und Klöße-Werner’s“ ist selbstverständlich nicht mit nachfolgender Marke zu verwechseln, die zu nachfolgenden „Bölkstoff“ trinkenden WERNER gehört. Mal ehrlich: Hätten Sie beide Marken verwechselt?
Der „Knödel- und Klöße-Werner’s“ ist selbstverständlich nicht mit nachfolgender Marke zu verwechseln, die zu nachfolgenden „Bölkstoff“ trinkenden WERNER gehört. Mal ehrlich: Hätten Sie beide Marken verwechselt?
Das nachfolgende Uhr wie eine Briefmarke aussieht, macht sie leider zu keiner Marke. Dies bestätigte der Gerichtshof mit Beschluß vom 14.05.2012 (Gerichtshof, Beschl. v. 14.05.2012, Rs. Rechtssache C- 453/11 P – Uhrengehäuse). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Zweitens kann bei einer zusammengesetzten Marke wie der angemeldeten die Prüfung der Unterscheidungskraft zum Teil…
Die Eintragung des nachfolgenden „Lindt-Goldhasen“ in Markenregister von 15 EU-Mitgliedsstaaten ist kein Indiz für die Eintragungsfähigkeit als Gemeinschaftsmarke (Gerichtshof, Urt. v. 24.05.2012, Rs. C-98/11 P – Lindt-Goldhase). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Was die Annahme der Rechtsmittelführerin angeht, dass die Eintragungen als Marke in 15 Mitgliedstaaten für die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke im…
Nach Auffassung des Gerichtshof darf das über den Widerspruch entscheidende Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bzw. das die Entscheidung überprüfende Gericht keine Feststellungen in Bezug auf die Eintragungsfähigkeit, insbesondere zur möglicherweise fehlenden Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke treffen (Gerichtshof, Urt. v. 24.05.2012, Rs. C 196/11 P, F1/F1 LIVE). In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu wie folgt: „40…
Na klar, und zwar als deutsche 3D-Marke und als 3D-Gemeinschaftsmarke Der Pom-Bär ist eben eine echte „Knabber-Bärenmarke“! Kennen Sie weitere Knabber-Marken?
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt die Verwendung des Domainnamens „zappa.com“ keine markenmäßige Verwendung der Gemeinschaftsmarke „ZAPPA“ mit der Folge dar, dass diese zu löschen ist (BGH, Urt. v. 31.05.2012, Az. I ZR 135/10 – ZAPPA/Zappanale). Das Publikum fasse den Domainnamen nur als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf.…
Mit Urteil vom 24.05.2011 (Gerichtshof, Urt. v. 24.05.2012, Rs. C‑98/11 P – Lindt-Goldhase) „erschießt“ der Gerichtshof der Europäischen Union nachfolgenden Lindt-Goldhasen . R.I.P. angemeldete 3D-Marke Lindt-Goldhase!
Auch die Deutsche Bahn AG kann die Farbkombination „waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot“ auf EU-Ebene nicht als Farbmarke schützen (Gerichtshof, Beschl. v. 07.12.2011, Rs. C-45/11 P – waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot). Wer also einem ICE wehmütig nachschaut und dabei eine Träne verdrückt, erblickt nichts anderes, als einen ganz normalen Zug.
Die Wort-/Bildmarken und sind trotz Warenidentität im Bereich der gemeinsamen Klasse 25 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.03.2012, Az. 27 W (pat) 598/10 – BEVERLY HILLS POLO CLUB/Polo Club am Meer).
Der 28. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) „neutralisiert“ erneut gegen den Rest des BPatG: „Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (…), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das…
Ein echter Dinosaurier unter den Auto-Marken, der „Opel Commodore“ Foto: Thomas Felchner Die Wortmarke „COMMODORE“ wurde von der Opel Special Vehicles GmbH (letztmalig) am 12.10.2005 als Gemeinschaftsmarke angemeldet und wird in dem dortigen Register unter der Nummer 004682282 geführt. die Marke schützt folgende Waren: „Klasse 12: Kraftfahrzeuge, deren Teile und Ersatzteile (ausgenommen Wasserfahrzeuge und deren…
Ich kann mir vorstellen, was Uli, Karl-Heinz und Franz zu dieser Marke sagen: „Mensch, die ist ja fast genau so schön wie unsere Gemeinschaftsmarke!“ Was meinen Sie, ist die Ähnlichkeit zu bejahen oder nicht?