Nicht absurd

Nicht absurd

Diese Wort-/Bildgestaltung ist nach Feststellung des Bundespatentgerichts Teil des Logos der rechtsextremistischen Band „Absurd“, ein Symbol und Erkennungszeichen für eine menschenverachtende, rassistische und rechtsextreme Gesinnung. Es verstößt aus diesem Grund gegen die guten Sitten und kann nicht als Marke eingetragen werden. Mir erscheint diese Entscheidung nicht absurd.

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Nahezu identische Ähnlichkeit

Nahezu identische Ähnlichkeit

In der STRIX vs. Sritex-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) heißt es zur gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke wie folgt: „Zur Feststellung der gesteigerten Kennzeichnungskraft einer Marke sind alle im Einzelfall relevanten Umstände heranzuziehen. Dazu zählen der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die dafür aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte…

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Camouflage-Muster

Camouflage-Muster

Folgendes Camouflage-Muster werden, so das Bundespatentgericht (BPatG), die maßgeblichen Verkehrskreise unmittelbar und ohne besonderes Nachdenken als Darstellung eines dekorativ interessanten oder ansprechenden Details der fraglichen Ware – somit als beschreibende Angabe – und nicht als Hinweis auf deren betriebliche Herkunft wahrnehmen, soweit die Waren Oberflächenmuster aufweisen können. In der Entscheidung heißt es auszugsweise wie folgt:…

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Gedankenkino

In der Cndy Brz-Entscheidung beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit dem Phänomen des „Disemvowelings“. Auszugsweise heißt es in der Entscheidung wie folgt: „bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den beiden Konsonantenfolgen „Cndy“ und „Brz“ zusammen. aaa) Beide sind lexikalisch nicht nachweisbar. Gleichwohl ist erkennbar, dass sie durch das Weglassen von Vokalen entstanden sind. Dabei handelt…

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Da springt doch das Quadrat im Dreieck

Der Wortmarke EASY2 („„EASY im Quadrat“) fehlt die Unterscheidungskraft, so dass Bundespatentgericht (BPatG). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „a) Das Anmeldezeichen setzt sich aus dem englischen Adjektiv „EASY“ mit den deutschen Bedeutungen „einfach“ und „leicht“ (vgl. unter „www.dict.leo.org“, Suchbegriff: „easy“) und einer hochgestellten „2“ zusammen, mithin „EASY im Quadrat“ (vgl. auch BPatG 29…

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