Markenrechtlicher Erfinder
Artikel von Thomas Felchner am Januar 18, 2012
Ein Patent ist nur dann ein Patent, wenn die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.
§ 1 Abs. 1 PatenG
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Abgelegt in: Beschluss, BPatG, Deutsche Marke, Deutschland, Marke, Markenanmeldung, Markenrecht, Wortmarke
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