Mach Dich Ab Du kürzung
Artikel von Thomas Felchner am Februar 2, 2012
Abkürzungen sind dann schutzunfähig, wenn diese für die beteiligten Verkehrskreise verständlich sind und ebenso wie die betreffende vollständige Beschaffenheitsangabe eingesetzt werden können (BPatG, Beschl. 10.01.2012, Az. 33 W (pat) 39/10 – CTC). In den Entscheidungsgründen heißt es wie...
Abgelegt in: Beschluss, BPatG, Deutsche Marke, Deutschland, Marke, Markenanmeldung, Markenrecht, Wortmarke
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