Prinz Charles wird sich freuen
Die Wort-/Bildmarken und sind trotz Warenidentität im Bereich der gemeinsamen Klasse 25 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.03.2012, Az. 27 W (pat) 598/10 – BEVERLY HILLS POLO CLUB/Polo Club am Meer).
Die Wort-/Bildmarken und sind trotz Warenidentität im Bereich der gemeinsamen Klasse 25 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.03.2012, Az. 27 W (pat) 598/10 – BEVERLY HILLS POLO CLUB/Polo Club am Meer).
Wenn man sich die Begründung „Bei der klanglichen Verwechslungsgefahr kommt es vor allem auf die Silbengliederung und die Vokalfolge an, wobei Wortanfänge stärker beachtet werden, während unbetonte Zwischensilben oder wenig auffällige Abweichungen im Wortinnern insbesondere bei längeren Marken die Verwechslungsgefahr kaum mindern (…). Im vorliegenden Fall sind die Marken „ATOS“ und „Artus“ in der Buchstabenfolge…
Eine Markenbenutzung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren stellt insbesondere dann eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke im Widerspruchsverfahren dar, wenn dem ein Inhaberwechsel zu Grunde lag „Einer Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung stehen weder die – für einen Masseartikel – relativ geringen Umsatzzahlen noch der Umstand entgegen, dass nur für drei Jahre aus dem hier maßgebenden…
Das Gericht bestätigt die Verwechslungsgefahr zwischen „Wellenlinie 1“ und „Wellenlinie 2“ (Gericht, Urt. v. 15.03.2012, Rs. 379/08 – Wellenlinie/Wellenlinie) Anmerkung: Dieses Urteil schlägt bestimmt hohe Wellen.
Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken und im Bereich der Klasse 25 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 06.12.2011, Az. 27 W (pat) 521/11 – HUSKY/ALASKAHUSKY).
Nach Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts besteht zwischen den Marken „MOBIL“ und „MAKS MOBIL“ im Bereich der Klassen 35 und 37 Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 08.03.2012, Az. 29 W (pat) 51/11 – MOBIL/MAKS MOBIL).
Der 28. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) „neutralisiert“ erneut gegen den Rest des BPatG: „Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (…), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das…
Der „Puma-Turnschuh“ und der „Neckermann-Turnschuh“ sind nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 08.11.2011, Az. 27 W (pat) 68/10 – Puma Turnschuh/Neckermann Turnschuh).
Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn „… sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…). Für die Bestimmung des Grades der Kennzeichnungskraft ist dabei maßgeblich, inwieweit sich die Marke…
Die widersprechende Wortmarke „YO“ und der prägende Bestandteil „YoYo“ der angegriffenen Marke sind trotz durchschnittlicher Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit nicht ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.01.2012, Az. 27 W (pat) 595/10 – YO/YoYo Foodworld) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Der klangliche Abstand ist wegen der Verdoppelung des „Yo“ in der jüngeren Marke ausreichend. Bei…
Wegen der großen Bekanntheit der in der Tat bekannten Schnellimbisskette, entschied der 28.Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die sich gegenüberstehenden Marken „Mc Donald‘s“ und verwechselbar ähnlich seien (BPatG, Beschl. v. 07.12.2011, Az. 28 W (pat) 25/10 – Mc Donald‘s/Mc Seafood).
Anders als der 27. Senat bejaht der 28. Senat des Bundespatentgerichts die sog. „Neutralisierungslehre“ des Gerichtshofs. So heißt es in der PAUL/Dornseifer Natürlich frisch Ich bin PAUL-Entscheidung BPatG, Beschl. v. 13.12.2011, Az. 28 W (pat) 17/11 – PAUL/Dornseifer Natürlich frisch Ich bin PAUL) auszugsweise wie folgt: „Marken sind nur dann als ähnlich anzusehen, wenn ihre…