Wohl zu viel Drachenboot gefahren

Ich habe ja schon eine Menge BPatG-Entscheidungen gelesen. Aber noch nie wurde eine Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass aus dem streitgegenständlichen Widerspruch nicht eindeutig hervorgehen würde, „wer den Widerspruch einlegt“ hat (BPatG, Beschl. v. 26.04.2013, Az. 27 W (pat) 105/12 – EAST TOWN DRAGONS Schwerin). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Die Markenstelle…

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Wer aussprechen kann, ist klar im Vorteil

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind zwei sich gegenüberstehende Marken bereits dann ähnlich, wenn sie klanglich ähnlich sind (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 09.02.2012, Az. I ZR 100/10 – pjur/pure). Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) reiche der Buchstabe „B.“ der Wortmarke „Frieda B.“ aus, damit die Marken „Frida“ und „Frieda B.“ –…

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Ware vs. Großhandelsdienstleistung

Waren und Großhandelsdienstleistungen der Klasse 35 sind in der Regel nicht ähnlich. Eine Ausnahme machte der 25. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Tchibo/CHINO-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 05.04.2013, Az. 25 W (pat) 542/11 – Tchibo/CHINO). Dort wurde – wegen der großen Ausstrahlungswirkung der Marke „Tchibo“ – eine Ähnlichkeit zwischen der in Klasse 30 geschützten Ware…

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Widerspruch durch Seniorität unzulässig

Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) ist ein Widerspruch aus dem deutschen Teil einer IR-Markenanmeldung unzulässig, wenn die Schutzdauer dieser Marke nicht verlängert wird, aber durch Beanspruchung der Seniorität in eine Gemeinschaftsmarke integriert wird (BPatG, Beschl. v. 05.03.2013, Az. 27 W (pat) 43/12 – IPSOS/IPSUM). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:…

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Marke in der Marke

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken und trotz bestehender Warenähnlichkeit nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 18.12.2012, Az. 24 W (pat) 533/11 – PP/PP Patho Products). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Innerhalb der angegriffenen Marke kommt der Buchstabenkombination „PP“ schließlich keine selbstständig kennzeichnende Stellung zu, denn dort erscheint „PP“ nicht…

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Manchmal ist Schwäche nicht schlecht

Welche Konsequenzen es hat, wenn eine Widerspruchsmarke in seiner Kennzeichnungskraft „geschwächt“ aber nicht „auf ein Minimum reduziert“ ist, kann man in der CHOCO-SOFTIES/Choco Lofties-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 20.09.2012, Az. 25 W (pat) 511/11 – CHOCO-SOFTIES/Choco Lofties) nachlesen. Wäre der Schutzbereich des Bestandteils „Softies“ auf ein Minimum reduziert und nicht nur geschwächt gewesen, wäre…

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Motive gibt’s nicht nur im Tatort

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind nachfolgende Bildmarken trotz teilweiser Warenidentität („Bier“) nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.08.2012, Az. 26 W (pat) 28/12 – Destillationsapprat/Destillationsapprat). Die bloße Möglichkeit, dass in zwei bildlich verschiedenen Abbildungen dasselbe Motiv erkannt werde, reiche für eine markenrechtlich relevante begriffliche Ähnlichkeit nicht aus.

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E und WE

Weil eine klangliche Ähnlichkeit zwischen „e15“ und „W15“ nicht ausgeschlossen werden könne, entschied das Bundespatentgericht (BPatG), das nachfolgende Wort-/BIldmarken verwechselbar ähnlich seien (BPatG, Beschl. v. 08.05.2012, Az. 24 W (pat) 545/10 – e15/W15). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Mithin stehen sich klanglich die jeweiligen Wortbestandteile „e15“ und „W15“ gegenüber, die phonetisch in Anzahl…

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Die Initialen der Anwälte

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) besteht zwischen den Marken „MBP“ „MB&P“ und „MB“ trotz Dienstleistungsidentität im Bereich der Klasse 42 („Dienstleistungen eines Patentanwalts“ bzw. „Dienstleistungen eines Rechtsanwalts“ vs. „Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei“) keine Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 03.04.2012, Az. 24 W (pat) 539/10 – MBP bzw. MB&P/MB). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise…

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Bindung des HABM an die nationale Eintragung

Nach Auffassung des Gerichtshof darf das über den Widerspruch entscheidende Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bzw. das die Entscheidung überprüfende Gericht keine Feststellungen in Bezug auf die Eintragungsfähigkeit, insbesondere zur möglicherweise fehlenden Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke treffen (Gerichtshof, Urt. v. 24.05.2012, Rs. C 196/11 P, F1/F1 LIVE). In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu wie folgt: „40…

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Der Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren beträgt 50.000 EURO

Mit einer am 05.06.2012 veröffentlichten Eilunterrichtung informiert das Bundespatentgericht (BPatG) darüber, dass der Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren vom 29. Senat auf 50.000 EURO festgesetzt wurde. In der Eilunterrichtung heißt es wie folgt: „Der Senat setzt den Regelgegenstandswert im Widerspruchsverfahren entsprechend der Rechtsprechung des BGH (…) auf 50.000 € fest. Die Festsetzung unterschiedlicher Regelgegenstandswerte im Widerspruchsbeschwerdeverfahren vor…

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Dieses Die

Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) besteht zwischen den Marken „Romana“ und „Die Romanas“ trotz teilweiser Identität und durchschnittlicher Ähnlichkeit einzelner Waren der Klasse 09 und 16 (auch) keine (sprachliche) verwechslungsgefährliche Ähnlichkeit (BPatG, Beschl. v. 03.04.2012, Az. 27 W (pat) 507/11 – Romana/Die Romanas). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Auch…

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