Markenkunst
Ist das Kunst oder kann das … als Marke eingetragen werden. Auch die Ware passt. Die Marke schützt so technische Kunstwerke wie „Industrieroboter“ und „Industrieroboter, nämlich kollaborative Roboter (Cobots)“.
Ist das Kunst oder kann das … als Marke eingetragen werden. Auch die Ware passt. Die Marke schützt so technische Kunstwerke wie „Industrieroboter“ und „Industrieroboter, nämlich kollaborative Roboter (Cobots)“.
In Thüringen heißen die Dachdecker nun „Dachhasen“ War das nicht eine tierisch gute Idee vom Landesinnungsverband für das thüringische Dachdeckerhandwerk?
Die „Substanzen zum Inhalieren mittels Wasserpfeifen, insbesondere Aromastoffe“ dieser Marke scheinen mir etwas stark zu sein.
Dass diese Marke so Waren wie „Zerstäuber als Teile für landwirtschaftliche Spritzmaschinen für Feldfrüchte“ oder Dienstleistungen wie „Auskünfte über die Anwendung von chemischen Erzeugnissen im Bereich der Landwirtschaft“ schützt, kann ich mir bei dieser Kuh ganz gut vorstellen.
Man kann sagen, „zu viel Technik ist bei einer Marke schlecht“, heißt es doch unter § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wie folgt: „Dem Markenschutz nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind.“ Wann dies der Fall ist, wird recht anschaulich…
Mir scheint, diese Marke ist über die Schutzdauer hinaus mit dem Anmelder verbunden, quasi „bis dass der Tod sie scheidet“. Der Anmelder hat aus meiner Sicht eine neue Markenform kreiert, eine „Tätowierungsmarke“. Autsch!
Nachdem das Bundespatentgericht der Wortmarke „HELMUT RAHN“ die Eintragung als Marke für Sportbekleidung zugestand, ereilte das gleiche Schicksal nunmehr auch der Wortmarke „Fritz Walter„. So sehr ich Marken auch liebe, so schwer fällt mir zu akzeptieren, dass sich nun „ein Irgendjemand“ die Markenrechte am Namen eines der bekanntesten und verehrtesten Fußballerpersönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte gesichert…
Sorry, kann meinen Opel-Manta derzeit nicht fahren, meine Felgen sind krank und befinden sich zur Genesung in der „Felgenklinik“
Zur Frage, ob ein Eintrag in einem Abkürzungslexikon für die Annahme einer beschreibenden Bezeichnung ausreicht: bb) Darüber hinaus lässt sich nicht feststellen, dass es sich bei dem Wortelement „CERAM“ um eine fachsprachliche Abkürzung für „Keramik“ oder „ceramic“ handelt. Zwar findet sich diese Buchstabenfolge gelegentlich in diesem Sinne in Abkürzungsverzeichnissen. Für die Annahme einer beschreibenden Bezeichnung…
Es geht um die Frage, wann eine Marke „ernsthaft benutzt“ wird. „Die gemäß § 43 Abs. 1 MarkenG erforderliche Glaubhaftmachung der Benutzung im Sinne von § 294 ZPO muss dabei – anders als der Vollbeweis – nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts führen. Vielmehr genügt es, wenn sich aus den vorgelegten Glaubhaftmachungsmitteln eine überwiegende Wahrscheinlichkeit…