Landgericht Köln, Urt. v. 29.01.2009, Az. 31 O 537/08
Artikel von Thomas Felchner am Februar 11, 2009
Leitsatz
Die Anbringung des Schriftzuges „D“ auf den Modelleisenbahnen der Beklagten stellt eine markenmäßige, die Herkunftsfunktion der Klägermarke verletzende Benutzung dar.
Anders als das Herstellerzeichen des Originals bei Modellautos ist bei der Marke eines Eisenbahndienstleisters bei Modelleisenbahnen...
0




