Das bewährte A Service Konzept bundesweit!

Beim stöbern in der Rechtsprechungsdatenbank der hessischen Zivilgerichte bin ich auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 09.11.2012, Az. 3-8 O 8/11) gestoßen, in welcher der Inhaber der Marke „A“ u.a. einen Unterlassungsanspruch gegen einen Wettbewerber geltend machte, der mit dem Spruch „Das bewährte A Service Konzept bundesweit!“…

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Falls die Rechnung des Rechtsanwalts zu hoch ist …

… ist der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 08.11.2012, Az. 6 U 208/11) ferner zu entnehmen, dass die anwaltliche Geschäftsgebühr lediglich in Höhe der Regelgebühr von 1,3 (Nr. 2300 KV-RVG) als erstattungsfähig anzusehen ist, wenn die einer Abmahnung zugrunde liegende Kennzeichenstreitsache als nach Umfang und Schwierigkeit allenfalls durchschnittlich…

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Umsatz null = Schadenersatz null

Das OLG Frankfurt am Main weist in seinem Urteil vom 08.11.2012 (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 08.11.2012, Az. 6 U 208/11) darauf hin, dass Grundlage für den Schadenersatzanspruch des Klägers wegen Verletzung seines Unternehmenskennzeichnens (§ 15 V MarkenG) im Wege der Lizenzanalogie nicht der Umsatz des „Klägers“, sondern der des verletzenden „Beklagten“ ist. In…

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Mario’s Uschi

Der Versuch, die von Mario Barth angemeldete Wortmarke „Nichts reimt sich auf Uschi“ zu Fall zu bringen, ist gescheitert (BPatG, Beschl. v. 04.06.2013, Az. 27 W (pat) 49/12 – Nichts reimt sich auf Uschi). Dabei sind in den Entscheidungsgründen zwei Aussagen merkenswert: „Bösgläubigkeit scheidet aus, wenn das Verhalten des Markenanmelders vorrangig dazu dient, eigene Geschäfte…

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Der Teufel steckt im Detail

In der METRO-IMMETRO-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) ging es insbesondere um die Frage der rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke (BPatG, Beschl. v. 25.06.2013, Az. 33 W (pat) 70/11 – METRO/IMMETRO). Dabei entschied der Senat, dass die Einreichung einer Kopie oder eines Internetausdrucks nicht automatisch darauf schließen lasse, dass die darin enthaltenen inhaltlichen Angaben zutreffend seien. „Zudem hat…

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Sex sells – Ich mache den Test

Lieber Ulf (ich hoffe Du liest meinen Blog noch), Du als „alter Werbefachmann“ hast mir mal gesagt: „Sex sells“. Mal schauen, ob dieser Grundsatz auch für die Vibrator-Entscheidung des Europäischen Gerichts gilt, in der es um die Eintragungsfähigkeit nachfolgender Vibrator-3D-Marke ging. MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK WERBUNG: Gewerblicher Rechtsschutz in Dresden…

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Die SIPARI-Methode nach J.

Nehmen Sie einmal an, Sie hätten eine Musik- und Sprachtherapie entwickelt und nennen diese SIPARI. Diesen Begriff lassen Sie sich markenrechtlich schützen. Nun kommt ein Wettbewerber und bewirbt die gleiche Dienstleistung mit dem Hinweis „SIPARI-Methode nach J.“ (J. = der Nachnahme des Markeninhabers) ohne eine Therapieausbildung bei der Markeninhaberin absolviert oder eine Lizenz zur Nutzung…

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So ein (schweizer) Käse – für den Anmelder

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG sind Zeichen, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder Kommunalverbandes enthalten, von der Eintragung ausgeschlossen. Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 MarkenG gilt dies auch für Zeichen, die Abbildungen enthalten, welche zwar mit den in §…

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EVONIK vs. GEONIC

Die Wortmarken „EVONIK“ und „GEONIC“ sind mit der Folge klanglich ähnlich, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen diesen Marken vom Bundespatentgericht (BPatG) bejaht wurde, denn „vorliegend sind sowohl die Wortlänge, als auch die Silbenanzahl und die Vokalfolge „e-o-i“ der Vergleichszeichen identisch, ebenso identisch ist die Aussprache der letzten Silbe „nik“ bzw. „nic“. Die klanglichen Unterschiede zwischen „Evo“…

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Der Verkaufsstand

Dieser Verkaufsstand kann ’ne Marke für „Geschäftsführungs- und Unternehmensverwaltungsdienstleistungen“ sowie die „Büroarbeiten“ sein, denn diese „wenden sich hauptsächlich an Unternehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene und werden üblicherweise in dafür geeigneten Büros mit entsprechender Ausstattung, aber nicht in Verkaufsständen nach Art einer Marktbude erbracht. Es ist auch nicht üblich, dass dort die gewerbsmäßige Hilfe beim…

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Einfach zu groß für die kleinen Prüfer-Hände

Mit der Begründung „Außerdem könnten Gebäude keine Waren im markenrechtlichen Sinne sein“ hatte die Markenstelle die Anmeldung der Wort-/Bildmarke zurückgewiesen, welche die „Waren“ „Fertighäuser aller Ausbaustufen (soweit in Klasse 19 enthalten), im Wesentlichen bestehend aus nichtmetallischen Baumaterialien“ schützen soll. Für den Prüfer ist eine Ware demzufolge offensichtlich nur etwas, was er in den Händen halten…

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THE O KONSUM

In der KONSUM/KONZUME-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.04.2013, Az. 27 W (pat) 507/12 – KONSUM/KONZUME) standen sich zum einen die Wort-/Bildmarken und und zum anderen „Waren der Klassen 24 und 25“ sowie „Einzelhandelsdienstleistungen mit Waren der Klassen 23 bis 26“ gegenüber. Nachdem der Senat zumindest die klangliche Ähnlichkeit der Marken bejaht hatte, tat er dies auch…

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