Der Feuerfisch namens Schalke

Der Feuerfisch namens Schalke

Diese Marke hat eines der ungewöhnlichsten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, die ich je gelesen habe. Bitte lesen Sie selbst „Klasse(n) 41:Betrieb eines Meerwasseraquariums, insbesondere mit Feuerfischen; Durchführung von Fahrradrundfahrten, insbesondere in Köln und Münster; Kulturelle Aktivitäten, insbesondere in Le Pouget [Frankreich] und Ditzum; Verfassen von Reden ausgenommen zu Werbezwecken, insbesondere Verfassen von Kritiken über zwei Vögel;…

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Anmerkung zu Immer an deiner Seite

Anmerkung zu Immer an deiner Seite

Die Begründung des DPMA, nämlich die, dass die angesprochenen Verkehrskreise das Anmeldezeichen „Immer an deiner Seite“ betreffend alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen „als reine Werbeaussage und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen“ würden mit der Folge, dass dem Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlen würde, ist aus meiner Sicht zutreffend und auch in dieser Form überzeugend. Mehr…

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Immer an deiner Seite

In der „Immer an deiner Seite-Entscheidung“ des Bundespatentgerichts (BPatG) hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) seine, auf fehlende Unterscheidungskraft stützende, zurückweisende Entscheidung damit begründet, dass eine Vielzahl von Unternehmen mit „immer an deiner Seite“, nämlich an der Seite des Verbrauchers, werben würden, wobei den potentiellen Kunden vermittelt würde, dass sich das Unternehmen besonders bemühe,…

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Anmerkung zu Ungewöhnliche Kombi

Anmerkung zu Ungewöhnliche Kombi

Im Register des DPMA wird leider nicht hinterlegt, welchem Sprachenkreis ein ausländisches Wort/Wortelement entstammt und welche deutschsprachige Bedeutung diesem zukommt. Dies wäre allerdings eine ganz wichtige Information um sich gegebenenfalls ein Bild hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit und/oder der Kennzeichnungskraft dieses Wortes/Wortelements bzw. der Marke in seiner maßgeblichen Gesamtheit zu machen. Dies sollte man aus meiner Sicht…

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Frag doch Mick

Frag doch Mick

Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz, wenn eine Unterschrift gefälscht wird, weil man sie als Marke anmeldet hat und diese im Register für jedefrau/jedermann frei zugänglich ist? Ad hoc habe ich keine Ahnung, aber vielleicht könnte man in Zukunft Mick Schumacher fragen.

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Grund für die Erhöhung der GEZ-Gebühren

Grund für die Erhöhung der GEZ-Gebühren

Für alle die sich fragen, warum der Rundfunkbeitrag im Jahr 2021 erhöht wurde, wird beispielhaft auf diese Markenanmeldung verwiesen. Bei dieser kosten allein die Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes 2.690,00 EUR. Hinzu kommt noch das Honorar der anmeldenden Anwältin. Geschützt sind unter anderem folgende (für einen Beitragsservice typische) Waren Klasse(n) Nizza 03:Wasch- und Bleichmittel;…

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Aus 3 macht 4

Was die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung angeht, sind in der Vergangenheit vor allem drei Fallgruppen herausgearbeitet worden: die Anmeldung einer Marke in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers für identische oder ähnliche Kennzeichnungen ohne zureichenden sachlichen Grund, die Anmeldung einer Marke in markenrechtlich nicht gerechtfertigter Behinderungsabsicht ohne generellen Benutzungswillen des Markeninhabers und die Anmeldung einer Marke…

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