Bruce Li

Im Rahmen der Prüfung der klanglichen Ähnlichkeit gilt der Erfahrungssatz, dass Wortanfänge im Allgemeinen stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile. Allerdings dann nicht, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der MANGO/limango-Entscheidung, wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt.

„Der einzige Unterschied besteht in der Anfangssilbe „li“ der jüngeren Marke. Zwar gilt nach deutscher Rechtsprechung der Erfahrungssatz, dass Wortanfänge im Allgemeinen stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt, insbesondere wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt (…). Schließlich kann bei weitgehenden Übereinstimmungen im Übrigen eine alleinige Abweichung am Wortanfang die Verwechslungsgefahr ebenfalls nicht ausschließen (…). „

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