Arme Rehberg`s

Die Begründung

Dass das Wort „Rehberg“ verschiedene geografische Orte bezeichnet, beseitigt seine Eignung als geografische Angabe ebenso wenig wie der Umstand, dass dieses Wort daneben auch als Familienname Verwendung findet (…): Denn nach ständiger Rechtsprechung reicht, wie sich aus der Formulierung „… dienen können“ am Ende des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ergibt, für die Bejahung eines Freihaltungsbedürfnisses bereits die bloße Möglichkeit aus, dass eine Angabe als Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen in Betracht kommt. Da diese Möglichkeit auch bei einer Mehrdeutigkeit besteht, spielt diese für den Eintragungsausschluss ebenfalls keine Rolle (…).

werden alle deutschen Rehberg`s wohl nicht gerne hören (BPatG, Beschl. v. 18.04.2019, Az. 27 W (pat) 554/18 – Rehberg).

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