Anmerkung zur BPM vs. BKM-Entscheidung

Je länger ich mir die BPM/BKM-Entscheidung durch den Kopf gehen lasse, um so mehr komme ich zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung falsch ist. Was spricht gegen sie? Nach Auffassung des Senats sind die sich gegenüberstehenden Marke BPM und BKM klanglich geringgradig ähnlich, da der Unterschied in der Mittelsilbe „Ka“ einerseits und „Pe“ andererseits nicht derart markant in Erscheinung treten würde, dass eine Unähnlichkeit der Gesamtklangbilder angenommen werden und so ein Verhören zwischen den Marken auch bei eher ungünstigeren Übermittlungsbedingungen ausgeschlossen werden könne. Gerade dies ist aus meiner Sicht aber der Fall. Der klangliche Unterschied der mittleren Buchstaben „K“ („Ka“) und „P“ („Pe“) wird dem maßgeblichen Verkehr aus meiner Sicht nicht unbemerkt bleiben. Das Klangbild und die Aussprache dieser beiden Elemente ist doch völlig unterschiedlich. So wird das „Ka“ bei anfänglich geöffnetem Mund eher kurz und scharf ausgesprochen, wohingegen das „Pe“ bei anfänglich geschlossenem Mund hingegen eher lang ausgesprochen wird. Dieser Unterschied ist aus meiner Sicht erheblich und nicht zu überhören. Dieser erhebliche Unterschied im Bereich des zentralen Mittelteils beider Buchstabenkombinationen führt aus meiner Sicht dazu, dass eine Klangliche Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken BPM und BKM in ihrer maßgeblichen Gesamtheit eindeutig zu verneinen ist.

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