Kribbeliges Gefühl

Dem Zeichen „Spider Bottle“ kann Markenschutz betreffend die Waren der Klasse 21 „Behälter für Haushalt und Küche, insbesondere Trinkflaschen“ deswegen nicht zugestanden werden, weil bei ihm der werbeübliche Sachhinweis auf das Dekor der zurückgewiesenen Waren mit der Folge im Vordergrund steht, dass ihm insoweit die Fähigkeit fehlt, diese Waren ihrer betrieblichen Herkunft nach zu kennzeichnen (BPatG, Beschl. v. 26.06.2017, Az. 26 W (pat) 16/15 – Spider Bottle). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt:

„cc) Damit enthält das Anmeldezeichen den schlagwortartigen, beschreibenden Hinweis, dass die beanspruchten Flaschen mit einem Spinnenmotiv versehen sind. Die Regeln der deutschen bzw. englischen Syntax erlauben es, sperrige Präpositionalkonstruktionen mit einem Substantiv auszudrücken. So ergeben sich beispielsweise anstelle von „Flasche zur Einfüllung von Milch“ die „Milchflasche“ oder aber anstelle von „Flasche mit Spinnenmotiv“ einfach „Spinnenflasche“. Eine Flasche mit Spinnenmotiv als „Spinnenflasche“ zu beschreiben, ist damit der nächstliegende Schritt, der sich für die beteiligten Verkehrskreise ergibt.
dd) Fotografische und zeichnerische Darstellungen von Blumen stellen seit langer Zeit ein weitverbreitetes Motiv bei der dekorativen Ausgestaltung von Haushaltswaren aller Art und damit auch von Behältern für Haushalt und Küche dar (…). Dies gilt auch für Tiermotive, wie eine Internetrecherche des Senats ergeben hat, bei der eine Vielzahl unterschiedlicher Trinkflaschen und Tassen mit Spinnenmotiv (s. Anlagenkonvolut 2 zum gerichtlichen Hinweis), Schüsseln und Schalen mit Spinnenabbildungen sowie Tassen mit Bienen-, Hasen-, Pferde- und Elefantenmotiv auf dem deutschen Markt gefunden worden sind (s. Anlagenkonvolut 3 zum gerichtlichen Hinweis). Solche Gefäße erfüllen nicht nur einen Gebrauchszweck, sondern dienen häufig gleichzeitig dekorativen Zwecken in Haushalt und Küche. Neben der Form und der Farbe stellt daher das Dekor, also das aufgebrachte Motiv, das wichtigste und wesentliche Kriterium für die Auswahl von Haushalts- und Küchenwaren dar. Aus diesem Grund werden diese in der Werbung nicht nur häufig mit Blumen- oder Tierdekor abgebildet, sondern daneben auch ausdrücklich mit dem das Motiv bezeichnenden Begriff benannt, wie z. B. Spinnen-Flasche, Spinnen Taschenflasche, Spinnen-Tasse, Halloween-Spinnen-Tasse, Spider (Water) Bottle, Spider Bowl, Spinnenschüssel, Bienentasse, Bienen Trinkgefäße, Trinkflasche Busy Bee, Elefantentasse, Pferdetasse, Hasentasse oder Hasenbecher (s. Anlagenkonvolut 3 zum gerichtlichen Hinweis).“

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