KONDOME – Made in Germany

Heißes Thema für die Richter am Bundesgerichtshof (BGH):

„Die Parteien produzieren und vertreiben Kondome. Die Beklagte bezieht aus dem Ausland entsprechend geformte Erzeugnisse aus Naturkautschuklatex. In ihrem deutschen Werk werden die Produkte – sofern sie als „feuchte Kondome“ vertrieben werden sollen, nach der Befeuchtung – einzeln in Folien eingeschweißt, die Folien mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen versehen und die Siegelpackungen zusammen mit Gebrauchsanweisungen in Faltschachteln verpackt und versiegelt. Ferner erfolgt im deutschen Prüflabor der Beklagten eine chargenmäßige Qualitätskontrolle der Produkte nach deutschen DIN-Vorschriften, bei der stichprobenartig ausgewählte Produkte unter anderem auf ihre Dichtigkeit und Reißfestigkeit überprüft werden. Die Beklagte bewirbt ihre Produkte im Internet mit der siegelartig ausgestalteten Angabe „KONDOME – Made in Germany“. Die Klägerin sieht in dieser Angabe eine Irreführung über den Produktionsort der Erzeugnisse. Sie hat gegen die Beklagte eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit der vorliegenden Hauptsacheklage hat sie die Beklagte auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Kondome mit der Angabe „KONDOME – Made in Germany“ und auf Ersatz der Kosten für das anwaltliche Abschlussschreiben in Anspruch genommen. Die Beklagte hat eingewandt, ihre Produkte würden erst durch die Siegelung und Qualitätskontrolle in Deutschland als Kondome verkehrsfähig.“

Wer weiterlesen möchte, schaut bitte in folgende Entscheidung: BGH, Beschl. v. 27.11.2014, Az. I ZR 16/14. Der Fall ist zwar kein markenrechtlicher, aber dennoch nicht lesensunwert, weil sich die Richter mit der Frage beschäftigen, wann der Zusatz „Made in Germany“ aus wettbewerbsrechtlicher Sicht irreführend ist, wenn eine Ware, im vorliegenden Fall ein Kondom, im Ausland gefertigt wird, dann erst in das deutsche Werk geliefert wird wo nur noch eine Kontrolle stattfindet.

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Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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