Die Krux der Unternehmenskennzeichen

Ein Widerspruch kann auch auf ein sog. Unternehmenskennzeichen gestützt werden. Allerdings muss der Widersprechende in diesem Fall substantiiert nachweisen, dass die Waren/Dienstleistungen vor Anmeldung der Marke, gegen deren Eintragung Widerspruch eingelegt wurde, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik angeboten wurden. In der Lehmitz vs. Lehmitz-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 04.06.2014, Az. 26 W (pat) 88/13 – Lehmitz/Lehmitz)…

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