PHANTASIELOSIGKEIT wird belohnt

In der ATODERM/Amoderm-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.11.2014, Az. 25 W (pat) 507/13 – ATODERM/Amoderm) beschäftigte sich der Senat mit der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, die sich aus beschreibenden Bestandteilen zusammensetzt und bescheinigt dieser – sieh an – eine „durchschnittliche Kennzeichnungskraft“. Begründet wird dies wie folgt: „b) Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist durchschnittlich. Die originäre Kennzeichnungskraft der…

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