Einfach nur ein scheiß Tag

Es war wohl einer der wenigen Tage, die ein Markenanmelder einfach „abhaken“ sollte. Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung der Bildmarke

Az. 3020100717521
Az. 3020100717521
mit der Begründung

„das angemeldete Bildzeichen stelle eine Nachahmung der Schweizer Flagge dar“

zunächst zurückgewiesen hatte und das Bundespatentgericht (BPatG) diese Begründung wie folgt

„Das Bildzeichen ist in blau-weißer Farbe angemeldet. In dieser Farbgebung zieht der Verkehr wegen der entscheidenden Bedeutung der Farbe für den Gesamteindruck keinen Rückschluss auf die rot-weiße Schweizerfahne. Vielmehr steht das Bildzeichen im starken Kontrast zur Schweizer Flagge, die maßgeblich durch die rote Farbe charakterisiert ist. Dem angemeldeten Bildzeichen fehlt daher ein für den Betrachter ganz entscheidendes heraldisches Merkmal des Schweizer Hoheitszeichens, nämlich der rote Hintergrund.“

wieder „gerade gebogen“ hatte, machte der Senat dennoch kurzen Prozess mit dieser Marke, weil es der Bildmarke

„hinsichtlich der in Rede stehenden Dienstleistungen an jeglicher Unterscheidungskraft“

mangeln würde (BPatG, Beschl. v. 08.05.2013, Az. 29 W (pat) 510/13 – Weißes Kreuz auf blauem Grund). Es war einfach nur ein „scheiß Tag“.

MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Thomas Felchner

WERBUNG IN EIGENER SACHE:

Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als IP-Manager Trademarks/Rechtsanwalt bin ich nach wie vor als Rechtsanwalt tätig und biete Ihnen weltweit anwaltliche Dienstleistungen im Bereich MARKENRECHT, insbesondere

  1. Allgemeine markenrechtliche Beratung
  2. Markenentwicklung
  3. Markenrecherche
  4. Markenanmeldung
  5. Markenüberwachung
  6. Markenverwaltung

an. Rufen Sie einfach an 0176-23469110 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an felchner@o2online.de.

SOZIALE ENGAGEMENTS/SPENDEN:

UNICEF Deutschland
World Wide Fund For Nature (WWF)

Share