Sex sells – Ich mache den Test

Lieber Ulf (ich hoffe Du liest meinen Blog noch), Du als „alter Werbefachmann“ hast mir mal gesagt: „Sex sells“. Mal schauen, ob dieser Grundsatz auch für die Vibrator-Entscheidung des Europäischen Gerichts gilt, in der es um die Eintragungsfähigkeit nachfolgender Vibrator-3D-Marke ging. MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK WERBUNG: Gewerblicher Rechtsschutz in Dresden…

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