Die SIPARI-Methode nach J.

Nehmen Sie einmal an, Sie hätten eine Musik- und Sprachtherapie entwickelt und nennen diese SIPARI. Diesen Begriff lassen Sie sich markenrechtlich schützen. Nun kommt ein Wettbewerber und bewirbt die gleiche Dienstleistung mit dem Hinweis „SIPARI-Methode nach J.“ (J. = der Nachnahme des Markeninhabers) ohne eine Therapieausbildung bei der Markeninhaberin absolviert oder eine Lizenz zur Nutzung…

Share

Keep reading