Der Verkaufsstand

Dieser Verkaufsstand

Aktenzeichen: 3020090311145
Aktenzeichen: 3020090311145
kann ’ne Marke für „Geschäftsführungs- und Unternehmensverwaltungsdienstleistungen“ sowie die „Büroarbeiten“ sein, denn diese

„wenden sich hauptsächlich an Unternehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene und werden üblicherweise in dafür geeigneten Büros mit entsprechender Ausstattung, aber nicht in Verkaufsständen nach Art einer Marktbude erbracht. Es ist auch nicht üblich, dass dort die gewerbsmäßige Hilfe beim Betrieb oder bei der Leitung eines Unternehmens oder Büroarbeiten als solche angeboten werden. Ferner stellt ein solcher Marktstand aufgrund des übersichtlichen Geschäftsaufkommens auch kein Unternehmen dar, das einer von Dritten angebotenen Verwaltung oder Geschäftsführung oder von dritter Seite aus zu erbringender Büroarbeiten bedarf.“

(BPatG, Beschl. v. 05.06.2013, Az. 29 W (pat) 42/11 – Verkaufsstand).

Anmerkung:

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in seiner Marlene Dietrich-Entscheidung (BGH, Beschl. v. 31.03.2010, Az. I ZB 62/09 – Marlene Dietrich) darauf hin, dass bei Dienstleistungsmarken eine Benutzung in Form einer körperlichen Verbindung zwischen Zeichen und Produkt nicht in Betracht komme. Herkunftshinweisende Handlungen bestünden bei solchen Marken vielmehr regelmäßig in der Anbringung der Marke am Geschäftslokal sowie in der Benutzung auf Gegenständen, die bei der Erbringung der Dienstleistung zum Einsatz gelangten, wie insbesondere auf der Berufskleidung, auf Geschäftsbriefen und -papieren, Prospekten, Preislisten, Rechnungen, Ankündigungen und Werbedrucksachen. Vor diesem Hintergrund kommt es meines Erachtens auf die vom Senat angestellten Kriterien gar nicht an. Vielmehr hätte geprüft werden müssen, ob eine Verwendung des angemeldeten Zeichens in obigem Sinne üblich ist oder nicht. Dies hätte ich bei allen angemeldeten Dienstleistungen verneint.

MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Thomas Felchner

WERBUNG:

  1. Gewerblicher Rechtsschutz in Dresden
  2. Stange. Kanzlei für Internetrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz

  3. Gewerblicher Rechtsschutz im Ruhrgebiet/Münsterland
  4. Patentanwaltskanzlei Bourgeois

SOZIALE ENGAGEMENTS/SPENDEN:

UNICEF Deutschland
World Wide Fund For Nature (WWF)

Share