Aufgepasst, beim pipi-machen
Beim „pipi-machen“ können Sie zukünftig auf diese Marken zielen
oder sich einfach nur an ihrem Geruch erfreuen. Die Marken, die mir im Markenblatt Heft 22, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, aufgefallen sind, schützen folgende Waren:
„Klasse(n) Nizza 03:
Wasch- und Bleichmittel, Spülmittel für Wäsche und Geschirr; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel, Mittel zum Reinigen von Metall, emailliertem Blech, Holz, Kork, Porzellan, Keramik, Glas, Kunststoff, Leder und Textilien; Fleckentfernungsmittel; Seifen nicht für den persönlichen Gebrauch, Parfümeriewaren, ätherische Öle
Klasse(n) Nizza 05:
Desinfektionsmittel und Desodorierungsmittel, außer für Menschen und Tiere
Klasse(n) Nizza 21:
Schwämme, Bürsten, Putztücher, Putzzeug, handbetätigte Reinigungsgeräte, Vorrichtungen zur Abgabe von sanitären Reinigungs- und Duftmitteln, teilweise unter Zusatz von Desinfektionsmittel, soweit in Klasse 21 enthalten“
Anmerkung:
Sie können sich aber auch hinknien und unter den Toilettendeckel schauen, um die Marken zu sehen.
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