Wer aussprechen kann, ist klar im Vorteil

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind zwei sich gegenüberstehende Marken bereits dann ähnlich, wenn sie klanglich ähnlich sind (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 09.02.2012, Az. I ZR 100/10 – pjur/pure). Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) reiche der Buchstabe „B.“ der Wortmarke „Frieda B.“ aus, damit die Marken „Frida“ und „Frieda B.“ –…

Share

Keep reading