Was für’n scheiß

Der Zusatz „scheiß“ auf einem T-Shirt verhindert nicht die Zeichenidentität der Marke „XXX“ mit dem Zeichen „scheiß XXX“ (LG Köln, Urt. v. 25.09.2012, Az. 33 O 719/11). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Der Annahme von Zeichenidentität steht entgegen der Ansicht der Beklagten der von diesen angebrachte Zusatz „scheiß“ nicht entgegen. Zwar sind in…

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