Der Sportwagen mit dem Namen „M“

Dem Buchstaben „M“ kann der Markenschutz für Sportwagen nicht abgesprochen werden. In einer aktuellen BPatG-Pressemitteilung heißt es wie folgt: „Der 28. Marken-Beschwerdesenat hat am 14. November 2012 entschieden, dass das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist. Das Zeichen „M“ ist zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“…

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