Wenn es nicht so traurig wäre

Die Beschwerdeführer hatten die Beschwerdegebühr nicht fristgemäß überwiesen und dies wie folgt begründet: „Mit Begründung vom 11. September 2012 hat der Beschwerdeführer zu 2) ausgeführt, es sei den Beschwerdeführern nicht geläufig gewesen, dass die Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerdefrist habe eingezahlt werden müssen. Der Beschwerdeführer zu 2), der die Beschwerde federführend bearbeitet habe, sei nach einem…

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