Schlagkräftige Zahnfee

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 23, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fielen mir diesmal nachfolgende Marken auf

ZAHNFEE 1
Az. 3020120165109

ZAHNFEE
Az. 3020120165117

Die Marke schützt folgende Waren:

„Klasse(n) Nizza 24:
Banner [Standarten], Baumwollstoffe, Bettzeug [Bettwäsche], Bezüge für Kissen, Drucktücher aus textilem Material, Duschvorhänge aus textilem Material oder aus Kunststofffolie, Fahnen, Wimpel [nicht aus Papier], Etiketten aus Textilstoffen, Heimtextilien, Textilhandtücher, Textilstoffe, Webstoffe [elastisch], Wandbekleidungen aus textilem Material
Klasse(n) Nizza 25:
Anzüge, Babywäsche, Badeanzüge, Badehosen, Bademäntel, Bademützen, Bandanas (Tücher für Bekleidungszwecke), Bekleidung aus Lederimitat, Bekleidungsstücke, Büstenhalter, Damenkleider, Einstecktücher, Fußballschuhe, Geldgürtel [Bekleidung], Gürtel [Bekleidung], Halbstiefel [Stiefeletten], Halstücher, Handschuhe [Bekleidung], Hemd-Höschenkombinationen [Unterbekleidung], Hemdblusen, Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüte, Jacken, Jerseykleidung, Kapuzen, Kopfbedeckungen, Lederbekleidung, Leibwäsche, Lätzchen, nicht aus Papier, Morgenmäntel, Mäntel [pelzgefüttert], Mäntel, Mützen, Mützenschirme, Oberbekleidungsstücke, Overalls, Parkas, Pelze [Bekleidung], Pullover, Pyjamas, Regenmäntel, Schals, Schärpen, Schlafanzüge, Schlüpfer, Schuhe, Slips, Socken, Stiefel, Sportschuhe, Strümpfe, Sweater, T-Shirts, Trikots, Trikotkleidung, Unterwäsche, Westen, Wäsche, Überzieher
Klasse(n) Nizza 40:
Materialbearbeitung und Druckarbeiten, insbesondere zur Aufkleberherstellung, Einfassen von Stoffen, Färben von Stoffen und Textilien, Anfertigung und Änderung von Bekleidungsstücken, Aufdrucken von Mustern; Behandlung von Textilien und Webstoffen; Einfassen von Webstoffen, Lasergravuren, Papierbehandlung, Offsetdruckarbeiten, Sticken“

Anmerkung:

Zwei Marken für sehr schlagkräftige Zahnfeen.

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