Weißer als „Der weiße Hai“

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 21, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Der weiße Bayer
Az. 3020110530327

Die Marke schützt folgende Waren:

„Klasse(n) Nizza 29:
Milch und Milchprodukte, insbesondere Käse“

Anmerkung:

Weißer als „Der weiße Hai“!

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs



Share