Dieses Die

Nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) besteht zwischen den Marken

„Romana“

und „Die Romanas“

Die Romanas
Die Romanas
trotz teilweiser Identität und durchschnittlicher Ähnlichkeit einzelner Waren der Klasse 09 und 16 (auch) keine (sprachliche) verwechslungsgefährliche Ähnlichkeit (BPatG, Beschl. v. 03.04.2012, Az. 27 W (pat) 507/11 – Romana/Die Romanas). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

„Auch der klangliche Abstand ist, insbesondere wegen des Artikels „Die“, aber auch wegen des „s“ am Wortende der jüngeren Marke, ausreichend. Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit kollidierender Marken, kann der Artikel „Die“ nicht ohne weiteres vernachlässigt werden (…). Die Verbraucher haben keine Veranlassung, diesen Bestandteil bei der Benennung wegzulassen. Als bestimmter Artikel und Substantiv sind die beiden Wörter der angegriffenen Marke vielmehr aufeinander bezogen und bilden einen Gesamtbegriff, den der Verbraucher im Allgemeinen als solchen wahrnehmen und nicht in seine Bestandteile zerlegen wird.“



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