Kuh tritt Ritter

Kuh tritt Ritter, so könnte man die Entscheidung des OLG Köln vom 30.03.2012 (OLG Köln, Urt. v. 30.03.2012, Az. 6 U 159/11) kurz zusammenfassen. Der 6. Senat war der Auffassung, dass unter anderem nachfolgende Milka-Schokolade

Milka-Schokolade
Milka-Schokolade
nachfolgende 3D-Marke
Ritter Sport
Registernummer: 2913183
nicht verletzen würde. In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

„(2) Von einer solchen Ähnlichkeit im Rechtssinne zwischen den Produktausstattungen in ihrer Gesamtheit – wie sie Gegenstand der Klage sind – und der Klagemarke vermag der Senat nicht auszugehen.

Die angegriffenen Produktausstattungen enthalten aus der maßgeblichen Perspektive eines Durchschnittsverbrauchers (…), zu denen auch die Mitglieder des Senats gehören, vor allem deutliche Hinweise auf die Herkunft der Schokoladentafeln aus dem Betrieb der Beklagten: die als Marke geschützte Farbe „Lila“ (…), das auf beiden Hälften der Doppelpackung vorkommende Wort-/Bildzeichen „Milka“ und die unterhalb des größeren der beiden Wort-/Bildzeichen abgebildete „lila Kuh“. Angesichts dessen ist – wovon zu Recht auch das Landgericht ausgegangen ist – jede Gefahr von Verwechslungen mit Schokoladeprodukten der Marke „Ritter Sport“ nicht nur fernliegend, sondern ausgeschlossen.“

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