„Waidmanns Dank!“ sagen die „Schürzen-Jäger“

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 18, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Jägerin
Az. 3020110568898

Die Marke schützt folgende Waren:

„Klasse(n) Nizza 13:
Gewehrfutterale, Patronentaschen, Schulterriemen für Waffen
Klasse(n) Nizza 14:
Manschettenknöpfe, Abzeichen aus Edelmetall, Schlüsselanhänger
Klasse(n) Nizza 18:
Jagdtaschen, Reisetaschen
Klasse(n) Nizza 24:
Haushaltswäsche, Kissenbezüge, Kopfkissenbezüge, Servietten aus Stoff, Möbelstoffe, Tücher, Tischtücher, Bettwäsche, Reisedecken, Textiltaschentücher
Klasse(n) Nizza 25:
Tücher für Bekleidungszwecke, Bekleidungsstücke, Einstecktücher, Hemden, Kopfbedeckungen, Krawatten, Socken, Stiefel, Mäntel, Unterwäsche
Klasse(n) Nizza 26:
Kleidungszubehör, nämlich Posamenten, Broschen, Schnallen, Vogelfedern, Straußenfedern; Gürtelschnallen, Hutverzierungen, Flicken, Stickereien, Knöpfe“

Anmerkung:

„Waidmanns Dank!“ sagen die „Schürzen-Jäger“.

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