Mit dem FAHRAD BILIG REISN

Wer eine nicht unerhebliche Anzahl von Wortmarken anmeldet, die an gängige deutsche Begriffe (im konkreten Fall: Fahrad) angelehnt sind, handelt nach Auffassung des 26. BPatG-Senats nicht per se bösgläubig (BPatG, Beschl. v. 17.04.2012, Az. 26 W (pat) 3/10 – Fahrad). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Aus dem Sachvortrag der Antragstellerin sind aber…

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