Mit Tränen in den Augen

Auch die Deutsche Bahn AG kann die Farbkombination „waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot“ auf EU-Ebene nicht als Farbmarke schützen (Gerichtshof, Beschl. v. 07.12.2011, Rs. C-45/11 P – waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot). Wer also einem ICE wehmütig nachschaut und dabei eine Träne verdrückt, erblickt nichts anderes, als einen ganz normalen Zug.

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