Yippie Ya Ya Yippie Yippie Yey

Ist eine angemeldete Marke in Bezug auf die zu schützenden Waren und/oder Dienstleistungen „unklar und vage“,

„Hiervon ausgehend kann der angemeldeten Wortfolge „FINDE DEIN PROJEKT“ für die noch beanspruchten Waren der Klassen 6 und 20 nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Sie stellt für diese Waren keine Angabe über die Art, Beschaffenheit oder Bestimmung der Waren dar und bezeichnet auch keine sonstigen Eigenschaften der Waren. Auch einen engen sachlichen Bezug lässt die angemeldete Marke bei einer Verwendung im Zusammenhang mit den fraglichen Waren nicht ohne gedankliche Auseinandersetzung mit ihrem begrifflichen Inhalt erkennen. Ihr Aussagegehalt in Bezug auf diese Waren ist vielmehr bei erster Wahrnehmung unklar und vage.“

kann ihr die erforderliche Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden. Dies entschied der 26. BPatG-Senat in der FINDE DEIN PROJEKT-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 25.01.2012, Az. 26 W (pat) 37/10 – FINDE DEIN PROJEKT).

Anmerkung:

Ergänzend hierzu können Sie sich den Artikel „That’s really BIOFUN“ durchlesen oder sich diesen witzigen Werbespot der Firma Hornbach anschauen. Mach es einfach zu Deinem Projekt, Yippie Ya Ya Yippie Yippie Yey :-)!







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