Oops! boogs

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 17, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 20: Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Körbe; Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein,…

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Mit Tränen in den Augen

Auch die Deutsche Bahn AG kann die Farbkombination „waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot“ auf EU-Ebene nicht als Farbmarke schützen (Gerichtshof, Beschl. v. 07.12.2011, Rs. C-45/11 P – waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot). Wer also einem ICE wehmütig nachschaut und dabei eine Träne verdrückt, erblickt nichts anderes, als einen ganz normalen Zug.

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Konkurrenz für das DPMA in Nordsehl?

Am 26.12.2011 hat Herrn Thilo Runge, Landstr. 78, 31717 Nordsehl, die Wortmarke „Deutsches Marken- und Patentamt“ angemeldet und zwar in den Klassen 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33,…

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Sei kein Dreckspatz

Genauso gut wie die Marke „SunStrom“ finde ich übrigens die Marke „Li-iL“ unter der die in Dresden ansässige Li-iL GmbH Arzneimittel und Arzneibäder Foto: Thomas Felchner insbesondere ihre Bade-Essenzen anbietet. Eines der Produkte heißt „Dreckspatz“. Eine Marke mit dieser „Symetrie“ findet man wirklich selten.

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Energie aus SunStrom

Auf dem Gelände der GebäudeEnsemble Deutsche Werkstätten Hellerau befinden sich die Büros der SunStrom GmbH Foto: Thomas Felchner Zwar ist der Wortbestandteil der Marke stark beschreibend und demzufolge markenrechtlich wenig Wert, aber mir hat diese Kombination aus Englisch und Deutsch schon immer gut gefallen. Wie geht es Ihnen?

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Ächt schwierige Aussprache

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 16, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse; Schreibwaren; Büroartikel; Verpackungsmaterial aus Kunststoff Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen Klasse(n) Nizza 28: Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel“ Anmerkung:…

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Komm mir nicht beträchtlich Nahe

Zwischen Fachhandel und Cash&Carry-Märkten als Formen des Vertriebs an Gewerbetreibende besteht eine beträchtliche Branchennähe, so der Bundesgerichtshof in der METRO/ROLLER’s Metro-Entscheidung (BGH, Urt. v. 22.03.2012, Az. I ZR 55/10 – METRO/ROLLER’s Metro). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „aa) Für die Beurteilung der Branchennähe kommt es in erster Linie auf die Produktbereiche und…

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