Verus, nicht Varus

Der 28. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) „neutralisiert“ erneut gegen den Rest des BPatG: „Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (…), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das…

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