Es ist nicht alles Goldsekt was glänzt

Wer die Waren „Biere, kohlensäurehaltige Wasser unter anderem alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe; alkoholische Getränke außer Biere“ „Goldsekt“ nennt, kann keinen Markenschutz beanspruchen, so der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Goldsekt-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 14.12.2011, Az. 26 W (pat) 70/10 – Goldsekt). In den Entscheidungsgründen heißt auszugsweise wie folgt: „Im Hinblick auf…

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